N A T U R S C H U T Z D I E N S T
An Tagen mit besonders hohem Besucherandrang sind in den Naturschutzgebieten auf dem Schauinsland, am Schönberg und am Kaiserstuhl ehrenamtliche Naturschutzwarte unterwegs. Ihre Aufgabe besteht darin durch Information und Aufklärung Verständnis bei den Besuchern für die Anliegen des Naturschutzes zu wecken und für die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu sorgen.
Der Naturschutzwart auf „Streife“
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Wie werde ich ehrenamtlicher Naturschutzwart?
Nach § 52 des Landesnaturschutzgesetzes können die unteren und höheren Naturschutzbehörden geeignete Personen ehrenamtlich damit beauftragen, Besucher der freien Landschaft über die Vorschriften zum Schutz der Natur und der Landschaft zu informieren und die Einhaltung dieser Bestimmungen mit dem Ziel zu überwachen, ihre Verletzung zu verhüten und Schäden für Natur und Landschaft abzuwenden.
Laut VwV Naturschutzdienst sind für den Naturschutzdienst volljährige, zuverlässige Frauen und Männer geeignet, die
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Die Naturschutzvereine (z. B. Schwarzwaldverein), der Landesnaturschutzverband und die Gemeinden haben ein Vorschlagsrecht für die Bestellung. Obwohl jede Bewerberin / jeder Bewerber auch ohne Vorschlag die Bestellung beantragen kann, ist es sinnvoll, den Antrag über einen Naturschutzverein einzureichen. Bei diesen Personen, kann die Behörde unterstellen, dass die notwendige Eignung vorhanden ist.
(Taschenbuch des Naturschutzes in Baden-Württemberg; Hg. Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V., 2007)


